AUTOMATISCHER INFORMATIONSAUSTAUSCH (AIA)

Am 1. Januar 2017 trat in der Schweiz das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) in Kraft. Dieses Gesetz setzt den Common Reporting Standard (CRS) der OECD um, der zum globalen Standard für den internationalen Austausch von Bankdaten in Steuersachen geworden ist. Bis heute haben sich mehr als 100 Staaten bereit erklärt, den CRS umzusetzen. Das AIA-Gesetz verpflichtet Schweizer Banken, die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden zu dokumentieren. Konten von Kunden, die in einem meldepflichtigen Staat ansässig und selber keine Finanzinstitute sind, müssen den zuständigen Behörden offengelegt werden. Eine jeweils aktuelle Liste der meldepflichtigen Staaten finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Staatssekretariats für internationale Finanzfragen.

https://www.sif.admin.ch/sif/de/home/multilateral/steuer_informationsaust/automatischer-informationsaustausch/automatischer-informationsaustausch1.html